Compliance


Anti Korruption
Wir verpflichten uns dazu, alle Bestrebungen, Maßnahmen und Initiativen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption zu unternehmen.

Dazu zählen:

Bestechung / Geschenkannahme

Wir lassen uns nicht bestechen, damit keine ungewollten Abhängigkeiten zustande kommen können; jegliche Form von Bestechung und Korruption wird von unseren Mitarbeitern an die Geschäftsführung gemeldet

Behandlung von vertraulicher Information

Wir behandeln alle Unterlagen/Dokumentation, die wir zur Durchführung der Dienstleistung benötigen, mit dementsprechender Sorgfalt und Verschwiegenheit, dies wird bekräftigt durch Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, anonym Hinweise direkt an die Geschäftsführung zu senden, die Annahme solcher Informationen kann erfolgen über jeden Mitarbeiter.

Alkohol und Drogen

Durch den Konsum von Alkohol und/oder Drogen am Arbeitsplatz gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch Andere. Dieser Konsum kann sich auch auf die Arbeitsqualität und die damit verbundene zu erbringende Leistung auswirken.

Wir akzeptieren keinerlei Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz, bzw. während der Arbeitszeiten und während der Pausen. Zuwider Handelnde müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, das kann bis zur fristlosen Entlassung führen, das ist sowohl in der Hausordnung als im Kollektiv geregelt.

Belästigung und Missbrauch

Ist die sexuelle Motivation und die Missachtung der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte des Opfers. Daher ist es im Grunde eigentlich auch das Gleiche, nur eben unterschiedlich stark ausgeprägt und unterschiedlich schwer in den Nachwirkungen.

Cargoe richtet sich nach der Broschüre „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ (Herausgeber WKO-ÖGB-IV-AK-VÖWG), die in den Filialen ausgehängt ist.

Rassismus / Diskriminierung

Eines der grundlegendsten menschenrechtlichen Prinzipien ist die Gleichheit aller Menschen an Würde und Rechten. Demgemäß dürfen Menschen nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie beispielsweise dem Geschlecht, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Religion, der Sprache, oder der Weltanschauung ungleich oder schlechter behandelt werden.

Österreich ist seit 1965 Vertragspartei des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeglicher Form von Rassendiskriminierung (CERD), dem entsprechend agiert cargoe bei der Suche von Mitarbeitern und/oder Partnern. cargoe ist im höchsten Maße an der Einhaltung dieser Regelung interessiert. Im Unternehmen sind Mitarbeiter und Partner aus verschiedensten Kulturen und Ländern tätig. So wird CERD in der Praxis gelebt und umgesetzt.

Maßnahmen zur Förderung von Gleichheit, Vielfalt und Integration werden umgesetzt und intern kommuniziert. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede werden bewertet und Maßnahmen zu deren Beseitigung werden ergriffen.

Arbeitnehmerfreiheit

Es gibt keine Zwangsarbeit. Jeder potenzielle oder bestätigte Fall von Zwangsarbeit wird sofort an cargoe gemeldet. Überstunden sind freiwillig. Arbeitnehmer, die Überstunden verweigern, werden nicht bestraft. Unter bestimmten Umständen, abhängig vom Arbeitsvolumen, können Überstunden für einen gewissen Zeitraum angeordnet werden. Voraussetzung dafür ist die zeitgerechte Mitteilung an die Arbeitnehmer und die Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung.

Arbeitszeiten und Freistellung von der Arbeit

Es besteht ein zuverlässiges System zur Erfassung der Arbeitszeiten, einschließlich der Überstunden, und wird von allen Arbeitnehmern benutzt. Die Arbeitszeit von max. 60h (inkl. Überstunden) pro Woche wird nicht überschritten. Feste Pausenzeiten sind vorgegeben und werden eingehalten.

Löhne und Leistungen

Alle Arbeitnehmer erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Die Löhne und Gehälter werden gemäß den vertraglichen Bedingungen, pünktlich und mindestens monatlich gezahlt. Arbeitskleidung wird bei Bedarf in ausreichender Menge und kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Arbeitnehmer erhalten eine Lohnabrechnung mit vollständigen Angaben zu Lohn, Leistungen und Abzügen, die den erhaltenen Lohn widerspiegeln.

Management von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Arbeitnehmer sind keinen schweren Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Ausrüstung ist sicher und wird unter sicheren Bedingungen verwendet. Warnschilder und Sicherheitsinformationen sind sichtbar. Die Risiken von Notfallsituationen werden bewertet. Es gibt ein Team an Ersthelfern und Sicherheitsvertrauenspersonen welches regelmäßig geschult wird, um im Notfall Hilfe leisten zu können.

Notfall-Evakuierungswege- und Ausgänge gewährleisten jederzeit eine schnelle und sichere Evakuierung. In Erster Hilfe und Brandbekämpfung geschulte Mitarbeiter stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Art, Menge und Ort der Erste Hilfe- und Feuerlöschausrüstung passen zu dem beruflichen Umfeld. Regelmäßige Besuche und Schulungen durch Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkraft dienen zusätzlich zur rechtzeitigen Evaluierung sämtlicher potenzieller Gefahren. Den Arbeitnehmern werden regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen angeboten, um Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit zu ermitteln. Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt und von der medizinischen Fachkraft dazu verwendet, Empfehlungen zu möglichen Anpassungen der Arbeitsstelle oder des Arbeitsplatzes abzugeben.

Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsumgebung ist sauber, hygienisch und gut gepflegt. Orte an denen Arbeitnehmer essen und sich ausruhen können, sind von jeglichen Gefahren entfernt. Unbegrenztes, sauberes Trinkwasser steht kostenlos und in angemessener Entfernung zum Arbeitsbereich zur Verfügung.

Umweltauswirkungen

Cargoe gilt seit 2020 als „klimaneutrales Unternehmen“. Umweltrisiken und- Auswirkungen werden identifiziert und bewertet, um Wege zur Verbesserung der Umweltleistung zu finden.

Abfallwirtschaft

Abfälle werden so gelagert, gehandhabt, transportiert und entsorgt, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und die Umwelt geschützt werden. Abfälle werden nicht vor Ort verbrannt.

Kinderarbeit

cargoe sagt NEIN zur Kinderarbeit. Dies ist auch im österreichischen Landesarbeitsgesetz (§ 110 LAG) geregelt. Dem zur Folge beschäftigen wir ausschließlich Personen, die das 15. Lebensjahr erreicht haben.

Zur Verhinderung von Kinderarbeit sind neue Mitarbeiter bei der Einstellung verpflichtet, die folgenden Dokumente vorzulegen:

Original Personalausweis
Original Krankenversichertenkarte
ggf. Polizeiliches Führungszeugnis

Unverzüglich nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages meldet die Personalabteilung den/die neue/n Mitarbeiter/in bei der entsprechenden Sozial und Krankenkassenversicherung an. Nach Vorlage der o.g. Dokumente wird endgültig von der Personalabteilung das Alter des/der Mitarbeiters/in beurteilt.

Im Falle der “möglichen” Feststellung einer Minderjährigkeit des Mitarbeiters vor oder während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, ist die Personalabteilung verpflichtet, unverzüglich nach der Kenntnisnahme den Sachbestand an die folgenden Stellen bekanntzugeben:

Sozial/Krankenversicherung
Polizei
Relevante Kunden

Alle unsere Mitarbeiter und betroffenen Lieferanten sind über sämtliche Bestandteile der Firmenstrategie in Kenntnis gesetzt worden (über Arbeitsplatz-Einschulungen und Trainings).

Neben unseren Mitarbeitern akzeptieren Lieferanten, die in unserem Namen tätig sind, unsere Compliance und arbeiten gemäß diesen Richtlinien.

Vertrauensanwältin

Für unser Unternehmen hat Compliance, d.h. die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durch unsere Führungskräfte und Mitarbeiter, eine zentrale Bedeutung als Grundlage für die Verlässlichkeit und den Erfolg unseres unternehmerischen Handelns. Ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln sichert das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner.

Bei Verdacht von Verstößen oder vergleichbarem Fehlverhalten können Sie mündlich oder schriftlich unsere Vertrauensanwältin informieren, die unsere interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) leitet:

Rechtsanwältin MMag. Dr. Sarah Meixner
TELEFON: +43 (0)660 938 4945
KANZLEISTITZ BZW. ADRESSE: Südtiroler Straße 4A | A-6060 Hall in Tirol
E-MAIL: office@meixlegal.at
Webseite: https://meixlegal.at

Ihre Informationen werden dort vertraulich behandelt. Eine offene, ehrliche und vollständige Kommunikation mit der Vertrauensanwältin ist Voraussetzung für den Schutz der hinweisgebenden Person nach den Vorgaben des HSchG und der Europäischen Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937.
 
 
 
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